(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2581)GemeindeWahlbezirkKreisLandBeurkundung des Abschlusses des Wählerverzeichnissesfür die Wahl zum Europäischen Parlament amDatumDie im Wählerverzeichnis aufgeführten Personen sind für die Wahl zum Europäischen Parlament nach den Vorschriften der Europawahlordnung (§§ 15 bis 17b) eingetragen worden. Sie erfüllen die Wahlrechtsvoraussetzungen nach § 6 des Europawahlgesetzes und sind nicht nach § 6a des Europawahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.Das Wählerverzeichnis hat nach ortsüblicher Bekanntmachung vomDatum der Bekanntmachungin der Zeit vomDatumbisDatumfür die Wahlberechtigten zur Einsichtnahme bereitgelegen.Die Wahlbezirke und die Wahlräume sowie Ort, Tag und Zeit der Wahl sind ortsüblich bekannt gemacht worden.Die Wahlbezirke und die Wahlräume sowie Ort, Tag und Zeit der Wahl sind den Wahlberechtigten durch dieWahlbenachrichtigung, Ort, Tag und Zeit der Wahl außerdem amDatumortsüblich bekannt gemacht worden.Das Wählerverzeichnis umfasstAnzahlBlätter.Kenn-buchstabeBerichtigt gemäß§ 46 Abs. 2 Satz 2 derEuropawahlordnungBerichtigt gemäß§ 46 Abs. 2 Satz 3 derEuropawahlordnungA 1Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnisohne Sperrvermerk "W" (Wahlschein)PersonenPersonenPersonenA 2Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnismit Sperrvermerk "W" (Wahlschein)PersonenPersonenPersonen(A 1 + A 2)Im Wählerverzeichnis insgesamteingetragenPersonenPersonenPersonenOrtOrtDatumDatumDer WahlvorsteherDer WahlvorsteherOrt, DatumDie Gemeindebehörde(Dienstsiegel)_____________